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   RG, 24.01.1927 - III 1044/26   

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https://dejure.org/1927,682
RG, 24.01.1927 - III 1044/26 (https://dejure.org/1927,682)
RG, Entscheidung vom 24.01.1927 - III 1044/26 (https://dejure.org/1927,682)
RG, Entscheidung vom 24. Januar 1927 - III 1044/26 (https://dejure.org/1927,682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Versuch einer schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des § 239 Abs. 2 StGB. (Freiheitsentziehung über eine Woche) möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 179
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Die abweichenden früheren Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 9, 67; 61, 179, 180)sind wegen der inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung (§ 56 StGB) überholt, soweit sie § 224 StGB betreffen.
  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Die Dauer der Freiheitsentziehung über eine Woche ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern eine besondere Folge wie die schwere Körperverletzung oder der Tod des der Freiheit Beraubten (im Anschluß an RGSt 61, 179).

    Der häufige Hinweis auf die Entscheidung RGSt 61, 179 geht fehl.

    Die Entscheidungen des Reichsgerichts in JW 1936, 1296, HRR 1939, 464, auf die die Gegenmeinung auch hinweist, besagen nichts anderes, berufen sich vielmehr auf das angeführte Urteil RGSt 61, 179.

  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 760/52

    Denunziation einer kommunistischen Widerstandsgruppe durch einen V-Mann der

    Auf die in § 239 Abs. 2 und 3 StGB bezeichneten schweren Folgen der Freiheitsberaubung braucht sich der Vorsatz des Täters nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; RG JW 1937, 1328 Nr. 21; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952, 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952).
  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 444/51

    Rechtsmittel

    Bei W. und L. brauchte sich im Rahmen des § 239 Abs. 2 StGB der Vorsatz nicht auf die Festhaltung über eine Woche hinaus zu erstrecken (RGSt 61, 179 - Urteil des Senatsvom 7. März 1952, 2 StR 52/50 -), doch ist dieser Vorsatz tatsächlich festgestellt.
  • BGH, 13.11.1962 - 5 StR 441/62

    Rechtsmittel

    Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß der Versuch der schweren Freiheitsberaubung rechtlich denkbar ist, wenn eine längere als einwöchige Dauer gewollt ist (RGSt 61, 179; BGH GA 1958, 304).
  • BGH, 12.08.1958 - 5 StR 255/58

    Rechtsmittel

    Deshalb muß hier, wie das Reichsgericht (RGSt 61, 179) es schon für den Versuch ausgesprochen hat, auch bei Erörterung der Teilnahmefrage der Umstand außer Betracht bleiben, daß es sich bei § 239 Abs. 2 StGB um ein erfolgsqualifiziertes Delikt handelt.
  • BGH, 12.03.1958 - 2 StR 70/58

    Rechtsmittel

    Die Ansicht hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (RGSt 61, 179).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52

    Rechtsmittel

    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 323/59

    Rechtsmittel

    Der Versuch der schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des § 239 Abs. 2 StGB (Freiheitsentzug über 1 Woche) ist dann möglich, wenn der Vorsatz des Täters auch auf den schweren Erfolg gerichtet war (RGSt 61, 179).
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